Ihre Meldung gegen Fluglärm
Wurden Sie im Schlaf von einem Flugzeug des Flughafens Paderborn / Lippstadt geweckt? Ist Ihnen ein Lärmereignis besonders aufgefallen? Mit den nachfolgenden Dokumenten können Sie einen Hinweis an die Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Münster geben.
Keine Nachtflugbeschränkung
Aktuell gibt es keine Nachtflugbeschränkung am kürzlich umbenannten Paderborner Flughafen Heinz Nixdorf. Umso wichtiger ist es daher, bei starkem Lärm einen Hinweis an die zuständige Luftaufsicht bei der Bezirksregierung zu geben. Nur durch wiederholte Einreichungen besteht die Chance, dass zukünftig zumindest die Nachtkernzeit von 0 bis 5 Uhr wieder geschützt wird.
Ein Dokument zur Meldung eines Nachtflugs können Sie hier als bearbeitbares Pdf oder als Dokument herunterladen.
Musterbrief als Pdf
Musterbrief als Word-Dokument
Schicken Sie dieses einfach per Mail an luftaufsichtPAD@bezreg-muenster.nrw.de oder per Brief an die Bezirksregierung Münster.
Die Luftaufsicht wird Ihren Hinweis prüfen und in aller Regel den Flug als rechtskonform einstufen. Dennoch ist es wichtig, mit der Meldung ein Signal für eine Nachtflugbeschränkung zu setzen.
Der Hinweis hat für Sie keine Rechtsfolge oder Auswirkung.
In verschiedenen Studien unter anderem auch des Umweltbundesamtes wird auf die gesundheitlichen Risiken durch Lärm hingewiesen. Vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen stehen dabei im Fokus und gefährden nicht nur die Risikogruppen. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/fluglaerm-macht-krank