Fluglärm Paderborn / Lippstadt: Antworten der Bezirksregierung zur FWB-Anfrage
Die Freie Wählergemeinschaft Borchen hat am 20. Oktober eine Anfrage an die Bezirksregierung Münster zum Thema Fluglärm gestellt. Wir wollten wissen, was der aktuelle Stand beim Thema Nachtflug am Flughafen Paderborn / Lippstadt „Heinz Nixdorf“ ist und welche Möglichkeiten bestehen. Hier die Fragen und Antworten in gekürzter Form.
Hat die freiwillige Nachtflugbeschränkung weiterhin Gültigkeit?
Der Flughafen Paderborn/Lippstadt hatte im Wege einer freiwilligen Selbstbeschränkung seit 1997 auf die Durchführung planmäßiger Flüge in der Nachtkernzeit (0.00 bis 5.00 Uhr) verzichtet, diesen Verzicht jedoch ab einem späteren Zeitpunkt (bereits vor 2014 […]) nicht mehr aufrechterhalten. […]
Liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele Nachtflüge/Tagflüge in 2023 bzw. im ersten Halbjahr 2024 stattgefunden haben?
In 2023 fanden 2972 Nachtflugbewegungen (22:00 – 06:00 Uhr) statt, davon 1886 Bewegungen zur Nachtkernzeit (00:00 – 05:00 Uhr). Grundsätzlich wurden im Jahr 2023 insgesamt 37.609
Flugbewegungen verzeichnet […]
Eine Durchsetzung eines Nachtflugverbots mindestens zwischen 12 Uhr nachts und 5 Uhr morgens ist aus präventivgesundheitlichen Gründen für die anliegenden Kommunen anstrebenswert und erforderlich. Gibt es hierzu eine Haltung der Bezirksregierung […]?
Der Flughafen wird auf Grundlage der bestehenden bestandskräftigen Genehmigung und des Planfeststellungsbeschlusses betrieben. Betriebsbeschränkungen, insbesondere für die Nachtzeit, enthalten
die Zulassungsentscheidungen nicht.
Unter welchen Umständen bzw. Kriterien wäre die Durchsetzung eines Nachtflugverbots möglich?
Wie oben beschrieben operiert der Flughafen aufgrund einer bestandskräftigen Genehmigung, die keine Nachtflugbeschränkungen vorsieht. Aus diesem Grund ist eine Durchsetzung eines Nachtflugverbots von Seiten der Landesluftfahrtbehörde nicht möglich.
Die vollständigen Antworten finden Sie hier: